{"id":1254,"date":"2021-10-15T09:36:41","date_gmt":"2021-10-15T09:36:41","guid":{"rendered":"https:\/\/bodhi-bhavan.com\/terms-of-service\/"},"modified":"2025-05-25T10:17:40","modified_gmt":"2025-05-25T10:17:40","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bodhi-bhavan.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row css_animation=&#8220;&#8220; row_type=&#8220;row&#8220; use_row_as_full_screen_section=&#8220;no&#8220; type=&#8220;grid&#8220; angled_section=&#8220;no&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; background_image_as_pattern=&#8220;without_pattern&#8220; z_index=&#8220;&#8220; padding_top=&#8220;80&#8243; padding_bottom=&#8220;80&#8243; el_class=&#8220;terms&#8220;][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p>[\/vc_column_text][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<\/p>\n<ol>\n<li>\n<h3>Geltungsbereich<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung des Seminar-\/Ferienhauses Bodhi Bhavan sowie alle f\u00fcr den Mieter erbrachten weiteren Leistungen des Seminarhauses.<\/p>\n<p>Abweichende Bestimmungen, auch allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Mieters, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>\n<h3>Zustandekommen des Vertrages<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Mietvertrag \u00fcber das Seminar-\/Ferienhaus Bodhi Bhavan ist mit beidseitiger Unterschrift unter den Vertrag verbindlich geschlossen.<\/p>\n<p>Das Seminar-\/Ferienhaus Bodhi Bhavan wird dem Mieter f\u00fcr die angegebene Vertragsdauer ausschlie\u00dflich zu der in der Buchungsbest\u00e4tigung genannten Nutzung vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>\n<h3>Mietdauer und Mindestzimmerbuchung<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mindestmietdauer betr\u00e4gt 7 N\u00e4chte. Standard Anreise- und Abreisetag ist der Samstag. Dabei stehen die Zimmer am Anreisetag um 16:30 zur Verf\u00fcgung und m\u00fcssen am Abreisetag bis 10:30 frei gemacht sein. (siehe Punkt An- und Abreise). Die Mindestzimmerbuchung ist der Preis\u00fcbersicht zu entnehmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>\n<h3>Mietpreis und Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mieten und Geb\u00fchren verstehen sich in Euro inkl. der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer (siehe Preis\u00fcbersicht) . In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. f\u00fcr Strom, Heizung, Wasser) enthalten.<\/p>\n<p><strong>Eine Buchungsgeb\u00fchr i.H.v. pauschal 1.500,00 \u20ac ist 42 Tage nach der Buchungsbest\u00e4tigung f\u00e4llig.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der verbleibende Mietpreis muss sp\u00e4testens bis zum Anreisetag geleistet sein. Dies kann entweder Bar vor Ort oder als Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters erfolgen.<\/strong><\/p>\n<p>Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zur\u00fccktreten. Die Nichtzahlung gilt als R\u00fccktritt und berechtigt zur Neuvermietung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>\n<h3>R\u00fccktritt<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><em>5.1. R\u00fccktritt durch den Mieter<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vermieter vom Mietvertrag zur\u00fccktreten. Im Falle des R\u00fccktritts ist der Mieter zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Vom Tag der Buchungsbest\u00e4tigung \u00fcber den Link in der Reservierungsmail bis zum 181 Tag vor Mietbeginn 45% des gesamten Seminar-\/Ferienhaus Preises der jeweiligen Mietsaison.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Vom 180zigsten Tag bis zum 15ten Tag vor Beginn der Mietzeit (Anreisetag), 75% des gesamten Seminar-\/Ferienhaus Preises der jeweiligen Mietsaison.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Vom 14ten Tag bis zum Anreisetag (Nichtantritt inbegriffen), 100% des gesamten Seminar-\/Ferienhauses Preises der jeweiligen Mietsaison.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Hinweis: Die R\u00fccktrittsbedingungen treten mit der Buchungsbest\u00e4tigung \u00fcber den Link in der Reservierungsmail in Kraft.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ma\u00dfgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung beim Vermieter. Bereits eingezahlte Betr\u00e4ge werden verrechnet.<\/p>\n<p>Der Mieter kann bei R\u00fccktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverh\u00e4ltnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder pers\u00f6nlich unzuverl\u00e4ssig erscheint oder dem Zweck des Seminar-\/Ferienhauses widerspricht.<\/p>\n<p>Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner f\u00fcr den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.<\/p>\n<p>Der Vermieter kann nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogeb\u00fchren anrechnen lassen.<\/p>\n<p><strong>Wir weisen darauf hin, dass es immer sinnvoll ist, eine Seminarausfall- oder Reiser\u00fccktrittsversicherung abzuschlie\u00dfen. Dieses liegt dann in den Pflichten des Mieters. <\/strong><\/p>\n<p><strong><em>5.2. R\u00fccktritt durch den Vermieter<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Vermieter kann das Vertragsverh\u00e4ltnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn das Vertragsverh\u00e4ltnis aus wichtigem Grund aufgel\u00f6st werden muss. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>offene Rechnungen nicht bezahlt sind.<\/li>\n<li>die in den AGB\u00b4s niedergelegten Grunds\u00e4tze des Umgangs miteinander gef\u00e4hrdet sind<\/li>\n<li>Das Zusammentreffen gegen geltendes Recht verst\u00f6\u00dft.<\/li>\n<li>Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt.<\/li>\n<li>Die Anmietung unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bez\u00fcglich Person des Gastes oder Zweck, gebucht werden.<\/li>\n<li>Bei Gesch\u00e4ftsaufgabe des Vermieters<\/li>\n<li>oder sich ansonsten in einem solchen Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverh\u00e4ltnisses nicht zuzumuten ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Seminar-\/Ferienhaus Bodhi Bhavan hat den Mieter von der Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n<p>In den vorgenannten F\u00e4llen des R\u00fccktritts entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz. In diesem Fall werden die Ausfallpauschalen gem\u00e4\u00df Nr. 5.2 zugunsten des Vermieters f\u00e4llig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>\n<h3>Aufhebung des Vertrages wegen aussergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gek\u00fcndigt werden, wenn die Erf\u00fcllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer h\u00f6herer Gewalt erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt wird. z.B. durch Feuer o.\u00e4. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie m\u00fcssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li>\n<h3>An- und Abreise<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter G\u00e4stezimmer, es sei denn, dass Seminar-\/Ferienhaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><strong><em>7.1. Anreise<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Am Anreisetag stellt der Vermieter das Seminar-\/Ferienhaus bzw. die G\u00e4stezimmer dem Mieter zwischen 16.30 und 18.00 Uhr in vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand zur Verf\u00fcgung. Sollte die Anreise nach 19.00 Uhr erfolgen, sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Standard Anreisetag ist der Samstag.<\/p>\n<p>Ein anderer Anreisetag oder fr\u00fcherer Check-In k\u00f6nnen mit dem Vermieter individuell vereinbart werden und bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung. Im Falle eines fr\u00fcherem Check-In vor 16:30 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.<\/p>\n<p>Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu \u00fcberpr\u00fcfen und etwaige Fehlbest\u00e4nde sp\u00e4testens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von dieser benannten Kontaktperson mitzuteilen.<\/p>\n<p>Das Entfernen \u2013 auch das nur zeitweise Entfernen \u2013 von Gegenst\u00e4nden aus dem Seminar-\/Ferienhaus ist strengstens untersagt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>7.2 Abreise<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Am Abreisetag wird der Mieter das Seminar-\/Ferienhaus dem Vermieter bis sp\u00e4testens 10.30 Uhr ger\u00e4umt in ordentlichem Zustand \u00fcbergeben. Standard Abreisetag ist der Samstag.<\/p>\n<p>Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Sp\u00fclen des Geschirrs, Reinigung von Herd, K\u00fchlschrank und Sp\u00fclmaschine, Reinigung des im Seminarhauses benutzten Equipments (z.B. Yogamatten, Turnmatten, Sitzkissen, etc.)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li>\n<h3>Pflichten<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><em>8.1. Pflichten des Mieters<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt (Ferienhaus, Seminarhaus, Au\u00dfenanlagen) mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Das Seminar-\/Ferienhaus ist insbesondere regelm\u00e4\u00dfig zu l\u00fcften und von Ungeziefer freizuhalten. Am Abreisetag ist das Seminar-\/Ferienhaus in einem aufger\u00e4umten und besenreinen Zustand zu verlassen (siehe unter Punkt 7.1. genannten Aufgaben zu erf\u00fcllen).<\/p>\n<p>Das Seminar-\/Ferienhaus darf nur von denen in der Buchung aufgef\u00fchrten Personen (nur bis zur angegebenen Maximalzahl) benutzt werden. Der Mieter sendet dem Vermieter sp\u00e4testens bis 7 Tage vor Anreisetag eine vollst\u00e4ndige Teilnehmerliste (Vorlage wird gestellt) sowie die Zimmerbelegungsw\u00fcnsche (Grundriss mit Zimmer\u00fcbersicht wird zur Verf\u00fcgung gestellt). Den Zimmerbelegungsw\u00fcnschen kann nur unter Vorbehalt entsprochen werden. Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Teilnehmern \u00fcber Zahlungskonditionen und R\u00fccktrittsbedingungen zu informieren. Eine Untervermietung und \u00dcberlassung des Seminar-\/Ferienhauses an Dritte ist nicht erlaubt.<\/p>\n<p>Bereits bei der Ankunft festgestellte M\u00e4ngel und Sch\u00e4den m\u00fcssen dem Vermieter oder dessen Vertreter sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter f\u00fcr diese Sch\u00e4den. Wenn w\u00e4hrend des Mietverh\u00e4ltnisses Sch\u00e4den am Seminar-\/Ferienhaus, dessen Inventar oder den Au\u00dfenanlagen auftreten, ist der Mieter ebenfalls verpflichtet, dies unverz\u00fcglich dem Eigent\u00fcmer oder seinem Vertreter anzuzeigen. F\u00fcr die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgesch\u00e4den ist der Mieter ersatzpflichtig.<\/p>\n<p>Bei eventuell auftretenden Leistungsst\u00f6rungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der St\u00f6rung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.<\/p>\n<p>In Sp\u00fclsteine, Ausgussbecken und Toiletten d\u00fcrfen Abf\u00e4lle, Asche, sch\u00e4dliche Fl\u00fcssigkeiten und \u00e4hnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Die Toiletten sind dar\u00fcber hinaus komplett papierfrei zu verwenden. Kleine Eimer mit T\u00fcten befinden sich zur Entsorgung neben der Toilette. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Probleme in der Kloake auf, so tr\u00e4gt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.<\/p>\n<p>Das Aufstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundst\u00fcck des Seminar-\/Ferienhauses ist nicht gestattet.<\/p>\n<p><strong><em>8.2. Pflichten des Vermieters<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Der Vermieter ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgem\u00e4\u00df zu erbringen und w\u00e4hrend der gesamten Mietzeit zu erhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li>\n<h3>Haftung<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><em>9.1. Haftung des Mieters<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Mieter haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die durch seine Teilnehmer, Mitarbeiter oder Beauftragte des Mieters oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.<\/p>\n<p>Ist nicht feststellbar wer den Schaden verursacht hat, haftet der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, sich f\u00fcr derartige Haftpflichtf\u00e4lle ausreichend zu versichern.<\/p>\n<p><strong><em>9.1. Haftung des Vermieters<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Anspr\u00fcche auf Schadensersatz gegen den Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es denn, dem Vermieter ist Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorzuwerfen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Beeinflussung des Seminar-\/Ferienhauses durch h\u00f6here Gewalt, durch landes\u00fcbliche Strom- und Wasserausf\u00e4lle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umst\u00e4nde wie z.B. beh\u00f6rdlicher Anordnung, pl\u00f6tzliche Baustelle oder f\u00fcr St\u00f6rungen durch naturbedingte und \u00f6rtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gerne bei der Behebung der Probleme (soweit dies m\u00f6glich ist) behilflich.<\/p>\n<p>Bei St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel der vom Seminar-\/Ferienhaus zur Verf\u00fcgung gestellten Ger\u00e4te und Materialien, wird sich der Vermieter sofort bem\u00fchen f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Es bestehen keine sonstigen Anspr\u00fcche. Eine M\u00f6glichkeit des Einbehalts von Zahlungen oder eine Zahlungsminderung ist deswegen nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Es besteht f\u00fcr das Seminar-\/Ferienhaus keine Haftpflicht dem Mieter , seiner Teilnehmer und deren Eigentum gegen\u00fcber. Der Mieter tr\u00e4gt somit selber die Verantwortung f\u00fcr seinen Versicherungsschutz w\u00e4hrend des Aufenthaltes.<\/p>\n<p>An- und Abreise des Mieters und seiner Teilnehmer erfolgen in eigener Verantwortung und Haftung.<\/p>\n<p>F\u00fcr Art, Ausf\u00fchrung und Inhalte von Seminaren schlie\u00dft der Vermieter hier jegliche Haftung aus. Das Seminarhaus haftet gegen\u00fcber dem Mieter und seiner Teilnehmer f\u00fcr keinerlei Gesundheitssch\u00e4den physischer sowie psychischer Art.<\/p>\n<p>Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung kann der Vermieter nicht zur Verantwortung gezogen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li>\n<h3>Hausordnung<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Mieter und seine Teilnehmer sind gehalten, sich nach der jeweiligen Hausordnung zu richten, die im Seminar-\/Ferienhaus ausliegt.<\/p>\n<p>Der Mieter und seine Teilnehmer sind insbesondere zu gegenseitiger R\u00fccksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind st\u00f6rende Ger\u00e4usche, namentlich lautes T\u00fcrwerfen und solche T\u00e4tigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden L\u00e4rm bel\u00e4stigen und die h\u00e4usliche Ruhe beeintr\u00e4chtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Phonoger\u00e4te sind auf Zimmerlautst\u00e4rke einzustellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li>\n<h3>Tierhaltung<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Seminar-\/Ferienhaus nicht erlaubt. Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird das Seminar-\/Ferienhaus nicht vermietet. Es fallen die Ausfallkosten wie bei nicht erfolgter Anreise an.<\/p>\n<p>Davon abweichende Regelungen k\u00f6nnen mit dem Vermieter individuell vereinbart werden und bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung. F\u00fcr diesen Fall haftet der Mieter und seine Teilnehmer f\u00fcr ihre Haustiere. Haustiere d\u00fcrfen nicht unbeaufsichtigt allein in den Objekten gelassen werden. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass sich Haustiere in den Schlafzimmerbetten aufhalten. Tierhaare und deren Hinterlassenschaften sind vor Abreise zu beseitigen, auch wenn eine Endreinigung bestellt ist, oder in dem Mietpreis enthalten ist. Dar\u00fcber hinaus sind auch m\u00f6gliche Hinterlassenschaften des Hausstieres auf dem Grundst\u00fcck und der Umgebung sofort zu beseitigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li>\n<h3>Rauchen und Kaminnutzung<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Rauchen ist innerhalb der R\u00e4ume strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Geb\u00fchr von 750 Euro erhoben, da die R\u00e4ume saniert werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Rauchen au\u00dferhalb des Seminar-\/Ferienhauses ist in der daf\u00fcr vorgesehenen M\u00f6glichkeit erlaubt.<\/p>\n<p>Das Seminar-\/Ferienhaus ist mit einem speziellen Grundofen ausgestattet, der an die Heizungsanlage angeschlossen ist. Die Benutzung darf nur durch den Vermieter oder durch eine speziell von ihm eingewiesene Person erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li>\n<h3>Pool und Garten<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Nutzung des gesamten Poolbereichs\/ Pools erfolgt auf eigene Verantwortung \u2013 wir weisen Sie ausdr\u00fccklich darauf hin, dass kein Bademeister vor Ort ist! Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum sicheren Gebrauch des Poolbereichs\/ Pools f\u00fcr ihn, seine Teilnehmer sowie potentielle weitere G\u00e4ste zu treffen \u2013 dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Kinder. Weiterhin sind Kinder unter 10 Jahren sowie Nichtschwimmer dazu verpflichtet nur mit geeigneten Schwimmhilfen und unter Aufsicht von Erwachsenen den Pool zu nutzen\/ zu schwimmen. Des weiteren d\u00fcrfen sich Kinder \u00e4lter als 10 Jahre ebenfalls nur unter Aufsicht von Erwachsenen im Poolbereich aufhalten. Wir weisen ausdr\u00fccklich darauf hin, dass der Vermieter jegliche Haftung diesbez\u00fcglich ausschlie\u00dft. Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung f\u00fcr sich, seine Teilnehmer und G\u00e4ste zu \u00fcbernehmen, andernfalls ist es ihm untersagt den Pool &amp; Poolbereich zu nutzen! Abschlie\u00dfend ist es untersagt vom Beckenrand in den Pool zu springen (maximale Wassertiefe 1,5 Meter). Die Aufsichtspflicht obliegt hierbei ebenfalls den Eltern. Eltern haften f\u00fcr Ihre Kinder.<\/p>\n<p>Der gro\u00dfe Garten zeigt eine vielf\u00e4ltige Beschaffenheit wie beispielsweise Steinformationen und Steinterrassen, Felder mit Anbau, Fruchtbaumfelder und vieles mehr. Viele Bereiche sind unwegsam und oder weisen Steile Abh\u00e4nge auf. Es wird daher geraten, die angelegten Wege zu nutzen. Die Benutzung der G\u00e4rten sowie das Aufhalten auf den Terrassen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht f\u00fcr Kinder obliegt hier ebenfalls den Eltern.<\/p>\n<p>Die Instandhaltung der Mietobjekte unterliegt dem Eigent\u00fcmer oder daf\u00fcr beauftragtem Personal. Die G\u00e4rten m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig gepflegt werden, was nicht nur an An- und Abreisetagen erfolgen kann. Die Poolpflege findet 1-2 Mal pro Woche statt. Die Garten- und Poolpflege findet zu keinen festen Arbeitszeiten statt. Eine vorherige Benachrichtigung kann daher nicht erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li>\n<h3>Internetnutzung<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Vermieter unterh\u00e4lt in seinem Seminar-\/Ferienhaus einen Internetzugang \u00fcber WLAN. Er gestattet dem Mieter und seiner Teilnehmer f\u00fcr die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN Zugangs zum Internet. Der Vermieter gew\u00e4hrleistet dabei aber nicht die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgbarkeit, Geeignetheit oder Zuverl\u00e4ssigkeit des Internetzugangs f\u00fcr irgendeinen Zweck. Er ist jeder Zeit berechtigt, f\u00fcr den Betrieb des WLAN\u00b4s ganz, teilweise oder zeitweise Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters und seiner Teilnehmer ganz, teilweise oder zeitweise zu beschr\u00e4nken oder auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet erm\u00f6glicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verf\u00fcgung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschl\u00fcsselt. Die Daten k\u00f6nnen daher m\u00f6glicherweise von Dritten eingesehen werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die \u00fcber das WLAN \u00fcbermittelten Daten, die dar\u00fcber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und get\u00e4tigten Rechtsgesch\u00e4ften ist der Mieter selbst verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"15\">\n<li>\n<h3>Verpflegung<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Vermieter kann hervorragende lokale K\u00f6chinnen und K\u00f6che empfehlen. Diese sind insbesondere darauf spezialisiert, k\u00f6stliche vegetarische wie auch vegane Speisen zu zubereiten. In Absprache k\u00f6nnen Sie auch auf spezielle W\u00fcnsche der Teilnehmer\/innen eingehen (z.B. Lebensmittelallergien). Die K\u00f6chinnen und K\u00f6che arbeiten dabei selbstst\u00e4ndig und rechnen separat ab.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"16\">\n<li>\n<h3>Datenschutz<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Mieter sowie seine Teilnehmer erkl\u00e4ren sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit Ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten \u00fcber seine Person gespeichert, ge\u00e4ndert und\/oder gel\u00f6scht werden. Alle pers\u00f6nlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"17\">\n<li>\n<h3>Schlussbemerkung<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige \u00dcbereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gew\u00e4hrleistet werden. Der Vermieter beh\u00e4lt sich \u00c4nderungen der Ausstattung (z.B. M\u00f6bel) vor, sofern sie gleichwertig sind.<\/p>\n<p>Sollten einige oder mehrere Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam werden, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche \u00c4nderungen und Nebenabsprachen zu diesen Allgemeinen Mietbedingungen bed\u00fcrfen zur Wirksamkeit der Schriftform<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"18\">\n<li>\n<h3>Rechtswahl und Gerichtsstand<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Es gilt portugiesisches Recht. Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort ist Portugal[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row css_animation=&#8220;&#8220; row_type=&#8220;row&#8220; use_row_as_full_screen_section=&#8220;no&#8220; type=&#8220;grid&#8220; angled_section=&#8220;no&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; background_image_as_pattern=&#8220;without_pattern&#8220; z_index=&#8220;&#8220; padding_top=&#8220;80&#8243; padding_bottom=&#8220;80&#8243; el_class=&#8220;terms&#8220;][vc_column][vc_column_text] Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen [\/vc_column_text][vc_column_text css=&#8220;&#8220;] Geltungsbereich Die nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung des Seminar-\/Ferienhauses Bodhi Bhavan sowie alle f\u00fcr den Mieter erbrachten weiteren Leistungen des Seminarhauses. 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