Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Seminar-/Ferienhauses Bodhi Bhavan sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen des Seminarhauses.

Abweichende Bestimmungen, auch allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

Der Mietvertrag über das Seminar-/Ferienhaus Bodhi Bhavan ist mit beidseitiger Unterschrift unter den Vertrag verbindlich geschlossen.

Das Seminar-/Ferienhaus Bodhi Bhavan wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zu der in der Buchungsbestätigung genannten Nutzung vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

 

  1. Mietdauer und Mindestzimmerbuchung

Die Mindestmietdauer beträgt 7 Nächte. Standard Anreise- und Abreisetag ist der Samstag. Dabei stehen die Zimmer am Anreisetag um 16:30 zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10:30 frei gemacht sein. (siehe Punkt An- und Abreise). Die Mindestzimmerbuchung ist der Preisübersicht zu entnehmen.

 

  1. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Die Mieten und Gebühren verstehen sich in Euro inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (siehe Preisübersicht) . In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten.

Eine Buchungsgebühr i.H.v. pauschal 500,00 € ist 14 Tage nach unterschriebenem Mietvertrag fällig. Mit Zahlungseingang erhält der Mieter eine schriftliche Bestätigung via Mail.

Eine Anzahlung i.H.v. pauschal 1000,00 € ist 180 Tage vor Anreisetag zur Zahlung fällig.

Nach erfolgter Anzahlung ist der Restbetrag spätestens bis zum Anreisetag zu leisten, entweder Bar vor Ort oder als Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

 

  1. Rücktritt

5.1. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • Vom Tag des unterschriebenen Mietvertrages bis zum 181 Tag vor Mietbeginn die Höhe der Buchungsgebühr von pauschal 500,00 €.
  • Vom 180 Tag bis zum 46 Tag die Höhe der Buchungsgebühr (500,00 €) und die Anzahlungssumme (1.000,00 €), also insgesamt pauschal 1500,00 €.
  • Vom 45 Tag bis zum Anreisetag 75% vom gesamten Seminar-/Ferienhauses Preises.
  • Bei nicht Antritt zum Anreisetag 100% vom gesamten Seminar-/Ferienhaus Preises.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint oder dem Zweck des Seminar-/Ferienhauses widerspricht.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Vermieter kann nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Wir weisen darauf hin, dass es immer sinnvoll ist, eine Seminarausfall- oder Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dieses liegt dann in den Pflichten des Mieters.

5.2. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund aufgelöst werden muss. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn:

  • offene Rechnungen nicht bezahlt sind.
  • die in den AGB´s niedergelegten Grundsätze des Umgangs miteinander gefährdet sind
  • Das Zusammentreffen gegen geltendes Recht verstößt.
  • Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt.
  • Die Anmietung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich Person des Gastes oder Zweck, gebucht werden.
  • Bei Geschäftsaufgabe des Vermieters
  • oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

Das Seminar-/Ferienhaus Bodhi Bhavan hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz. In diesem Fall werden die Ausfallpauschalen gemäß Nr. 5.2 zugunsten des Vermieters fällig.

 

  1. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 

  1. An- und Abreise

Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Gästezimmer, es sei denn, dass Seminar-/Ferienhaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

7.1. Anreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Seminar-/Ferienhaus bzw. die Gästezimmer dem Mieter zwischen 16.30 und 18.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19.00 Uhr erfolgen, sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Standard Anreisetag ist der Samstag.

Ein anderer Anreisetag oder früherer Check-In können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Im Falle eines früherem Check-In vor 16:30 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von dieser benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus dem Seminar-/Ferienhaus ist strengstens untersagt.

 

7.2 Abreise

Am Abreisetag wird der Mieter das Seminar-/Ferienhaus dem Vermieter bis spätestens 10.30 Uhr geräumt in ordentlichem Zustand übergeben. Standard Abreisetag ist der Samstag.

Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs, Reinigung von Herd, Kühlschrank und Spülmaschine, Reinigung des im Seminarhauses benutzten Equipments (z.B. Yogamatten, Turnmatten, Sitzkissen, etc.)

 

  1. Pflichten

8.1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt (Ferienhaus, Seminarhaus, Außenanlagen) mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Das Seminar-/Ferienhaus ist insbesondere regelmäßig zu lüften und von Ungeziefer freizuhalten. Am Abreisetag ist das Seminar-/Ferienhaus in einem aufgeräumten und besenreinen Zustand zu verlassen (siehe unter Punkt 7.1. genannten Aufgaben zu erfüllen).

Das Seminar-/Ferienhaus darf nur von denen in der Buchung aufgeführten Personen (nur bis zur angegebenen Maximalzahl) benutzt werden. Der Mieter sendet dem Vermieter spätestens bis 7 Tage vor Anreisetag eine vollständige Teilnehmerliste (Vorlage wird gestellt) sowie die Zimmerbelegungswünsche (Grundriss mit Zimmerübersicht wird zur Verfügung gestellt). Den Zimmerbelegungswünschen kann nur unter Vorbehalt entsprochen werden. Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Teilnehmern über Zahlungskonditionen und Rücktrittsbedingungen zu informieren. Eine Untervermietung und Überlassung des Seminar-/Ferienhauses an Dritte ist nicht erlaubt.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Vermieter oder dessen Vertreter sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Seminar-/Ferienhaus, dessen Inventar oder den Außenanlagen auftreten, ist der Mieter ebenfalls verpflichtet, dies unverzüglich dem Eigentümer oder seinem Vertreter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Die Toiletten sind darüber hinaus komplett papierfrei zu verwenden. Kleine Eimer mit Tüten befinden sich zur Entsorgung neben der Toilette. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Probleme in der Kloake auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Das Aufstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundstück des Seminar-/Ferienhauses ist nicht gestattet.

8.2. Pflichten des Vermieters

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Der Vermieter ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.

 

  1. Haftung

9.1. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch seine Teilnehmer, Mitarbeiter oder Beauftragte des Mieters oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

Ist nicht feststellbar wer den Schaden verursacht hat, haftet der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern.

9.1. Haftung des Vermieters

Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es denn, dem Vermieter ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

Für eine Beeinflussung des Seminar-/Ferienhauses durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzliche Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gerne bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Bei Störungen oder Mängel der vom Seminar-/Ferienhaus zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien, wird sich der Vermieter sofort bemühen für Abhilfe zu sorgen. Es bestehen keine sonstigen Ansprüche. Eine Möglichkeit des Einbehalts von Zahlungen oder eine Zahlungsminderung ist deswegen nicht zulässig.

Es besteht für das Seminar-/Ferienhaus keine Haftpflicht dem Mieter , seiner Teilnehmer und deren Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt somit selber die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthaltes.

An- und Abreise des Mieters und seiner Teilnehmer erfolgen in eigener Verantwortung und Haftung.

Für Art, Ausführung und Inhalte von Seminaren schließt der Vermieter hier jegliche Haftung aus. Das Seminarhaus haftet gegenüber dem Mieter und seiner Teilnehmer für keinerlei Gesundheitsschäden physischer sowie psychischer Art.

Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung kann der Vermieter nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

  1. Hausordnung

Der Mieter und seine Teilnehmer sind gehalten, sich nach der jeweiligen Hausordnung zu richten, die im Seminar-/Ferienhaus ausliegt.

Der Mieter und seine Teilnehmer sind insbesondere zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

  1. Tierhaltung

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Seminar-/Ferienhaus nicht erlaubt. Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird das Seminar-/Ferienhaus nicht vermietet. Es fallen die Ausfallkosten wie bei nicht erfolgter Anreise an.

Davon abweichende Regelungen können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für diesen Fall haftet der Mieter und seine Teilnehmer für ihre Haustiere. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt allein in den Objekten gelassen werden. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass sich Haustiere in den Schlafzimmerbetten aufhalten. Tierhaare und deren Hinterlassenschaften sind vor Abreise zu beseitigen, auch wenn eine Endreinigung bestellt ist, oder in dem Mietpreis enthalten ist. Darüber hinaus sind auch mögliche Hinterlassenschaften des Hausstieres auf dem Grundstück und der Umgebung sofort zu beseitigen.

 

  1. Rauchen und Kaminnutzung

Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 750 Euro erhoben, da die Räume saniert werden müssen.

Rauchen außerhalb des Seminar-/Ferienhauses ist in der dafür vorgesehenen Möglichkeit erlaubt.

Das Seminar-/Ferienhaus ist mit einem speziellen Grundofen ausgestattet, der an die Heizungsanlage angeschlossen ist. Die Benutzung darf nur durch den Vermieter oder durch eine speziell von ihm eingewiesene Person erfolgen.

 

  1. Pool und Garten

Die Nutzung des gesamten Poolbereichs/ Pools erfolgt auf eigene Verantwortung – wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass kein Bademeister vor Ort ist! Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum sicheren Gebrauch des Poolbereichs/ Pools für ihn, seine Teilnehmer sowie potentielle weitere Gäste zu treffen – dies gilt insbesondere auch für Kinder. Weiterhin sind Kinder unter 10 Jahren sowie Nichtschwimmer dazu verpflichtet nur mit geeigneten Schwimmhilfen und unter Aufsicht von Erwachsenen den Pool zu nutzen/ zu schwimmen. Des weiteren dürfen sich Kinder älter als 10 Jahre ebenfalls nur unter Aufsicht von Erwachsenen im Poolbereich aufhalten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Vermieter jegliche Haftung diesbezüglich ausschließt. Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung für sich, seine Teilnehmer und Gäste zu übernehmen, andernfalls ist es ihm untersagt den Pool & Poolbereich zu nutzen! Abschließend ist es untersagt vom Beckenrand in den Pool zu springen (maximale Wassertiefe 1,5 Meter). Die Aufsichtspflicht obliegt hierbei ebenfalls den Eltern. Eltern haften für Ihre Kinder.

Der große Garten zeigt eine vielfältige Beschaffenheit wie beispielsweise Steinformationen und Steinterrassen, Felder mit Anbau, Fruchtbaumfelder und vieles mehr. Viele Bereiche sind unwegsam und oder weisen Steile Abhänge auf. Es wird daher geraten, die angelegten Wege zu nutzen. Die Benutzung der Gärten sowie das Aufhalten auf den Terrassen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt hier ebenfalls den Eltern.

Die Instandhaltung der Mietobjekte unterliegt dem Eigentümer oder dafür beauftragtem Personal. Die Gärten müssen regelmäßig gepflegt werden, was nicht nur an An- und Abreisetagen erfolgen kann. Die Poolpflege findet 1-2 Mal pro Woche statt. Die Garten- und Poolpflege findet zu keinen festen Arbeitszeiten statt. Eine vorherige Benachrichtigung kann daher nicht erfolgen.

 

  1. Internetnutzung

Der Vermieter unterhält in seinem Seminar-/Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter und seiner Teilnehmer für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN Zugangs zum Internet. Der Vermieter gewährleistet dabei aber nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jeder Zeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN´s ganz, teilweise oder zeitweise Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters und seiner Teilnehmer ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäften ist der Mieter selbst verantwortlich.

 

  1. Verpflegung

Der Vermieter kann hervorragende lokale Köchinnen und Köche empfehlen. Diese sind insbesondere darauf spezialisiert, köstliche vegetarische wie auch vegane Speisen zu zubereiten. In Absprache können Sie auch auf spezielle Wünsche der Teilnehmer/innen eingehen (z.B. Lebensmittelallergien). Die Köchinnen und Köche arbeiten dabei selbstständig und rechnen separat ab.

 

  1. Datenschutz

Der Mieter sowie seine Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit Ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

  1. Schlussbemerkung

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten einige oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Sämtliche Änderungen und Nebenabsprachen zu diesen Allgemeinen Mietbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform

 

  1. Rechtswahl und gerichtsstand

Es gilt portugiesisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Portugal